Erstes Buch — Allgemeine Vorschriften
This article covers Erstes Buch — Allgemeine Vorschriften of the Strafprozessordnung (STPO), the Code of Criminal Procedure. This division contains 261 structural units (sections, titles, chapters).
Structure
- Erster Abschnitt — Sachliche Zuständigkeit der Gerichte
- § 1 — Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes
- § 2 — Verbindung und Trennung von Strafsachen
- § 3 — Begriff des Zusammenhanges
- § 4 — Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen
- § 5 — Maßgebendes Verfahren
- § 6 — Prüfung der sachlichen Zuständigkeit
- § 6a — Zuständigkeit besonderer Strafkammern
- Zweiter Abschnitt — Gerichtsstand
- § 7 — Gerichtsstand des Tatortes
- § 8 — Gerichtsstand des Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes
- § 9 — Gerichtsstand des Ergreifungsortes
- § 10 — Gerichtsstand bei Auslandstaten auf Schiffen oder in Luftfahrzeugen
- § 10a — Gerichtsstand bei Auslandstaten im Bereich des Meeres
- § 11 — Gerichtsstand bei Auslandstaten exterritorialer Deutscher und deutscher Beamter
- § 11a — Gerichtsstand bei Auslandstaten von Soldaten in besonderer Auslandsverwendung
- § 12 — Zusammentreffen mehrerer Gerichtsstände
- § 13 — Gerichtsstand bei zusammenhängenden Strafsachen
- § 13a — Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichtshof
- § 14 — Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht
- § 15 — Gerichtsstand kraft Übertragung bei Hinderung des zuständigen Gerichts
- § 16 — Prüfung der örtlichen Zuständigkeit; Einwand der Unzuständigkeit
- (XXXX) §§ 17 und 18 — (weggefallen)
- § 19 — Zuständigkeitsbestimmung bei Zuständigkeitsstreit
- § 20 — Untersuchungshandlungen eines unzuständigen Gerichts
- § 21 — Befugnisse bei Gefahr im Verzug
- Dritter Abschnitt — Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen
- § 22 — Ausschließung von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes
- § 23 — Ausschließung eines Richters wegen Mitwirkung an der angefochtenen Entscheidung
- § 24 — Ablehnung eines Richters; Besorgnis der Befangenheit
- § 25 — Ablehnungszeitpunkt
- § 26 — Ablehnungsverfahren
- § 26a — Verwerfung eines unzulässigen Ablehnungsantrags
- § 27 — Entscheidung über einen zulässigen Ablehnungsantrag
- § 28 — Rechtsmittel
- § 29 — Verfahren nach Ablehnung eines Richters
- § 30 — Ablehnung eines Richters bei Selbstanzeige und von Amts wegen
- § 31 — Schöffen, Urkundsbeamte
- Vierter Abschnitt — Aktenführung und Kommunikation im Verfahren
- § 32 — Elektronische Aktenführung; Verordnungsermächtigungen
- § 32a — Elektronischer Rechtsverkehr mit Strafverfolgungsbehörden und Gerichten; Verordnungsermächtigungen
- § 32b — Erstellung und Übermittlung strafverfolgungsbehördlicher und gerichtlicher elektronischer Dokumente; Verordnungsermächtigung
- § 32c — Elektronische Formulare; Verordnungsermächtigung
- § 32d — Pflicht zur elektronischen Übermittlung
- § 32e — Übertragung von Dokumenten zu Aktenführungszwecken
- § 32f — Form der Gewährung von Akteneinsicht; Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 4a — Gerichtliche Entscheidungen
- § 33 — Gewährung rechtlichen Gehörs vor einer Entscheidung
- § 33a — Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichtgewährung rechtlichen Gehörs
- § 34 — Begründung anfechtbarer und ablehnender Entscheidungen
- § 34a — Eintritt der Rechtskraft bei Verwerfung eines Rechtsmittels durch Beschluss
- § 35 — Bekanntmachung
- § 35a — Rechtsmittelbelehrung
- Abschnitt 4b — Verfahren bei Zustellungen
- § 36 — Zustellung und Vollstreckung
- § 37 — Zustellungsverfahren
- § 38 — Unmittelbare Ladung
- § 39 — (weggefallen)
- § 40 — Öffentliche Zustellung
- § 41 — Zustellungen an die Staatsanwaltschaft
- Fünfter Abschnitt — Fristen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- § 42 — Berechnung von Tagesfristen
- § 43 — Berechnung von Wochen- und Monatsfristen
- § 44 — Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung
- § 45 — Anforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag
- § 46 — Zuständigkeit; Rechtsmittel
- § 47 — Keine Vollstreckungshemmung
- Sechster Abschnitt — Zeugen
- § 48 — Zeugenpflichten; Ladung
- § 48a — Besonders schutzbedürftige Zeugen; Beschleunigungsgebot
- § 49 — Vernehmung des Bundespräsidenten
- § 50 — Vernehmung von Abgeordneten und Mitgliedern einer Regierung
- § 51 — Folgen des Ausbleibens eines Zeugen
- § 52 — Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten
- § 53 — Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger
- § 53a — Zeugnisverweigerungsrecht der mitwirkenden Personen
- § 54 — Aussagegenehmigung für Angehörige des öffentlichen Dienstes
- § 55 — Auskunftsverweigerungsrecht
- § 56 — Glaubhaftmachung des Verweigerungsgrundes
- § 57 — Belehrung
- § 58 — Vernehmung; Gegenüberstellung
- § 58a — Aufzeichnung der Vernehmung in Bild und Ton
- § 58b — Vernehmung im Wege der Bild- und Tonübertragung
- § 59 — Vereidigung
- § 60 — Vereidigungsverbote
- § 61 — Recht zur Eidesverweigerung
- § 62 — Vereidigung im vorbereitenden Verfahren
- § 63 — Vereidigung bei Vernehmung durch den beauftragten oder ersuchten Richter
- § 64 — Eidesformel
- § 65 — Eidesgleiche Bekräftigung der Wahrheit von Aussagen
- § 66 — Eidesleistung bei Hör- oder Sprachbehinderung
- § 67 — Berufung auf einen früheren Eid
- § 68 — Vernehmung zur Person; Beschränkung von Angaben, Zeugenschutz
- § 68a — Beschränkung des Fragerechts aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes
- § 68b — Zeugenbeistand
- § 69 — Vernehmung zur Sache
- § 70 — Folgen unberechtigter Zeugnis- oder Eidesverweigerung
- § 71 — Zeugenentschädigung
- Siebter Abschnitt — Sachverständige und Augenschein
- § 72 — Anwendung der Vorschriften über Zeugen auf Sachverständige
… and 161 more entries …
Official Text
For the complete official text, see the main article on the Strafprozessordnung or the StPO main article.