Besonderer Teil
This article covers Besonderer Teil of the Strafgesetzbuch (STGB), the German Criminal Code. This division contains 456 structural units (sections, titles, chapters).
Structure
- Erster Abschnitt — Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- Erster Titel — Friedensverrat
- § 80 — (weggefallen)
- § 80a — Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression
- Zweiter Titel — Hochverrat
- § 81 — Hochverrat gegen den Bund
- § 82 — Hochverrat gegen ein Land
- § 83 — Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens
- § 83a — Tätige Reue
- Dritter Titel — Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- § 84 — Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei
- § 85 — Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot
- § 86 — Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
- § 86a — Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
- § 87 — Agententätigkeit zu Sabotagezwecken
- § 87a — Ausübung fremder Einflussnahme und darauf gerichtete Agententätigkeit
- § 88 — Verfassungsfeindliche Sabotage
- § 89 — Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane
- § 89a — Vorbereitung einer terroristischen Straftat; Versuch der Anstiftung und Androhung
- § 89b — Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer terroristischen Straftat
- § 89c — Terrorismusfinanzierung
- § 90 — Verunglimpfung des Bundespräsidenten
- § 90a — Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
- § 90b — Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen
- § 90c — Verunglimpfung von Symbolen der Europäischen Union
- § 91 — Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat
- § 91a — Anwendungsbereich
- Vierter Titel — Gemeinsame Vorschriften
- § 92 — Begriffsbestimmungen
- § 92a — Nebenfolgen
- § 92b — Einziehung
- Zweiter Abschnitt — Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit
- § 93 — Begriff des Staatsgeheimnisses
- § 94 — Landesverrat
- § 95 — Offenbaren von Staatsgeheimnissen
- § 96 — Landesverräterische Ausspähung; Auskundschaften von Staatsgeheimnissen
- § 97 — Preisgabe von Staatsgeheimnissen
- § 97a — Verrat illegaler Geheimnisse
- § 97b — Verrat in irriger Annahme eines illegalen Geheimnisses
- § 98 — Landesverräterische Agententätigkeit
- § 99 — Geheimdienstliche Agententätigkeit
- § 100 — Friedensgefährdende Beziehungen
- § 100a — Landesverräterische Fälschung
- § 101 — Nebenfolgen
- § 101a — Einziehung
- Dritter Abschnitt — Straftaten gegen ausländische Staaten
- § 102 — Angriff gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten
- § 103 — (weggefallen)
- § 104 — Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten
- § 104a — Voraussetzungen der Strafverfolgung
- Vierter Abschnitt — Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen
- § 105 — Nötigung von Verfassungsorganen
- § 106 — Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorgans
- § 106a — (weggefallen)
- § 106b — Störung der Tätigkeit eines Gesetzgebungsorgans
- § 107 — Wahlbehinderung
- § 107a — Wahlfälschung
- § 107b — Fälschung von Wahlunterlagen
- § 107c — Verletzung des Wahlgeheimnisses
- § 108 — Wählernötigung
- § 108a — Wählertäuschung
- § 108b — Wählerbestechung
- § 108c — Nebenfolgen
- § 108d — Geltungsbereich
- § 108e — Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern
- § 108f — Unzulässige Interessenwahrnehmung
- Fünfter Abschnitt — Straftaten gegen die Landesverteidigung
- § 109 — Wehrpflichtentziehung durch Verstümmelung
- § 109a — Wehrpflichtentziehung durch Täuschung
- (XXXX) §§ 109b und 109c — (weggefallen)
- § 109d — Störpropaganda gegen die Bundeswehr
- § 109e — Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln
- § 109f — Sicherheitsgefährdender Nachrichtendienst
- § 109g — Sicherheitsgefährdendes Abbilden
- § 109h — Anwerben für fremden Wehrdienst
- § 109i — Nebenfolgen
- § 109k — Einziehung
- Sechster Abschnitt — Widerstand gegen die Staatsgewalt
- § 110 — (weggefallen)
- § 111 — Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
- § 112 — (weggefallen)
- § 113 — Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
- § 114 — Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte
- § 115 — Widerstand gegen oder tätlicher Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen
- (XXXX) §§ 116 bis 119 — (weggefallen)
- § 120 — Gefangenenbefreiung
- § 121 — Gefangenenmeuterei
- § 122 — (weggefallen)
- Siebenter Abschnitt — Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
- § 123 — Hausfriedensbruch
- § 124 — Schwerer Hausfriedensbruch
- § 125 — Landfriedensbruch
- § 125a — Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs
- § 126 — Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
- § 126a — Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten
- § 127 — Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet
- § 128 — Bildung bewaffneter Gruppen
- § 129 — Bildung krimineller Vereinigungen
- § 129a — Bildung terroristischer Vereinigungen
- § 129b — Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung
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Official Text
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